AGB

AGB der NLD - Inhaber: R. & M. Lassas


1. Geltung:

Die folgenden Regelungen gelten für Rechtsgeschäfte, die zwischen der NLD (genaue Bezeichnung!) und dem Kunden direkt zustande kommen. Die Bedingungen ersetzen alle bisher mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen gem. früherer Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Es gelten immer nur die neuesten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NLD. Widersprechen sich die nachstehen und jeweils der Ware beigefügten Bedingungen, so gehen die beigefügten vor. Abweichende Bedingungen des Kunden, die von NLD nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind, sind für NLD unverbindlich, auch wenn ihnen nicht explizit widersprochen wurde.

2. Angebot und Vertragsschluß:

Sofern eine Bestellung als Angebot im Sinne von § 145 BGB anzusehen ist, kann NLD diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

3. Preise und Zahlung:

Die Preise gelten ab Geschäftssitz der NLD. Bei Versand oder Lieferung der Ware an den Kunden werden die Verpackungs- und Portokosten gesondert in Rechnung gestellt.

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung ausgewiesene Bankkonto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.

Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Lieferung zu zahlen. Bei Verzug des Kunden wird für jede Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 10,00 berechnet, soweit der Kunde nicht nachweist, dass niedrigere Mahnkosten entstanden sind. Verzugszinsen werden nach dem Gesetz berechnet. NLD behält sich jedoch vor, einen angefallenen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.

Sofern keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die fünf Monate nach Vertragsschluß oder später erfolgen, vorbehalten.

Sämtliche Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte:

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis rührt.

5. Lieferzeit, Verzug, Haftung:

Der Beginn der von NLD angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Die genannte Lieferzeit ist unverbindlich. Der Kunde kann erst vom Vertrag zurücktreten, soweit die Lieferzeit um drei Monate überschritten ist.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstwie schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

NLD haftet im Falle des nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges im Rahmen eines pauschalierten Schadenersatzes bis zu maximal 15% des Warenlieferwertes.

6. Gefahrübergang bei Versendung:

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versand der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

7. Eigentumsvorbehalt:

NLD behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn sich NLD nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. NLD ist berechtigt, die Ware zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde NLD unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, NLD die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer erfolgreichen Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den NLD entstandenen Ausfall.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an NLD in Höhe des mit NLD vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. NLD behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen. NLD wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunde erfolgt stets Namens und im Auftrag für NLD. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Ware an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Ware mit anderen, NLD nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt NLD das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Ware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde NLD anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für NLD verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an NLD ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; NLD nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

NLD verpflichtet sich, die NLD zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

8. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress:

Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der Ware beim Kunden. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung von NLD einzuholen.

Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird NLD die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach Wahl von NLD nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist NLD stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Installation, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von NLD gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Rückgriffsansprüche des Kunden gegen NLD bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen den Lieferer gilt ferner vorstehender Absatz entsprechend.

 


9. Sonstiges:

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

 

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